1. ALLGEMEINES
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Besteller i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von Hammerle IT-Solutions sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Lediglich für die Lieferung von Software gelten ergänzend - soweit im folgenden keine davon abweichenden Bestimmungen vorgesehen sind - die von der Bundeskammer der Gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Unternehmensberatung und Datenverarbeitung hierfür empfohlenen "allgemeinen Bedingungen", die bei Hammerle IT-Solutions jederzeit eingesehen bzw. angefordert werden können. Von den hiermit vereinbarten Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von Hammerle IT-Solutions firmenmäßig gezeichnet sind. Diese Bedingungen sind für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit Hammerle IT-Solutions verbindlich, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen - wenn nicht auf andere Weise - so durch Annahme der Ware oder Leistung. Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers sind rechtsunwirksam, auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Einkaufsbedingungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. Auftraggebers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle nach Vertragsabschluss zustande kommenden Änderungs- oder Ergänzungsaufträge.

2. ANGEBOTE, BESTELLUNGEN, VERTRAGSABSCHLUSS
Alle Angebote von Hammerle IT-Solutions sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Kaufvertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch Hammerle IT-Solutions, jedenfalls durch Erfüllung der Bestellung zustande.

Bestellungen bedürfen der Schriftform. Hammerle IT-Solutions ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung an den Besteller erklärt werden. Druck- und Schreibfehler sind für Hammerle IT-Solutions nicht verbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Bestellt der Verbraucher Waren oder Leistungen auf elektronischem Wege, wird Hammerle IT-Solutions den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Hammerle IT-Solutions. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Hammerle IT-Solutions zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer von Hammerle IT-Solutions. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. PREISE
Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Alle von Hammerle IT-Solutions genannten Preise verstehen sich exklusive Versandkosten und etwaiger sonstiger Abgaben und Umsatzsteuer, sofern nicht explizit (z.B. inkl. USt.) eine andere Darstellung erfolgt. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die angegebenen Preise ab Lager Schönau. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderung, Irrtum bzw. Druckfehler. Reparaturen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand (Arbeitszeit, Ersatzteile) in Rechnung gestellt. Hammerle IT-Solutions ist berechtigt, Entgelte für Verpackung und Versand sowie für Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Verpackungen zu verrechnen. Ändert sich die Währungsparität des österr. Euro um mehr als 3% gegenüber der Währung eines Lieferlandes, ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, die Veränderung dem Auftraggeber in voller Höhe weiter zu verrechnen.

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle von Hammerle IT-Solutions generell angegebenen Preise sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich. Aufträge sind verbindlich solange der Vorrat reicht. Irrtümer und Lagerfehlbestände vorbehalten.

Sämtliche Preise, auch jene für Dienstleistungen ergeben sich aus der gültigen Auftragsbestätigung, ansonsten aus der am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preisliste.

Dem Besteller entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

Der Versand oder die Übergabe von Erstaufträgen erfolgt ausschließlich per Nachname oder Vorauskassa bzw. gegen Barzahlung. Eine Zahlung per Rechnung ist nur dann möglich, wenn diese im Angebot mit uns vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt wurde.

Preisliste ab 01.01.2024:

  • Erstgespräch/Beratungsgespräch: kostenlos
  • Genereller Stundensatz: ab 108,33€ je Stunde 
  • Server: ab 151,50€ je Stunde
  • Technikereinsatz vor Ort: (IT-Servicearbeiten, Wartung, Netzwerkinstallation,
    Virenbeseitigung, Systemkonfiguration, Betriebssystem-Wartung, Neuaufsetzen BS,
    Datensicherung und -Rücksicherung, sonstige Installationsarbeiten ...)
    Eine Stunde vor Ort wird generell mit 108,33€ berechnet. 
  • Programmierung/Webdesign:
    Eine Stunde Programmiertätigkeit/Webdesign wird mit 108,33€ berechnet.

Grundsätzliches
Wir unterteilen eine Stunde in vier Arbeitseinheiten (AE). Dadurch ergibt sich für unsere Kunden eine viertelstundengenaue Abrechnung.
Die Zeit des Technikers wird erst ab Arbeitsaufnahme Vor Ort berechnet.
In allen Fällen berechnen wir pro Einsatz mindestens 2 AE's (30 Minuten).

Anfahrt(Reisekosten): Wir berechnen 1,25€ pro Kilometer.

Kosten für Übernachtung: Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, übernimmt der Kunde die Kosten für die Übernachtung.

Alle Preise verstehen sich exklusive Material und zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Statt Preise stellen unsere bisherigen Preise dar. Preise gültig bis auf Widerruf.

Für Arbeiten, bei denen mit erheblichem Aufwand zu rechnen ist, bieten wir ihnen gerne auch eine Pauschale an.

Angebotene Preise für Arbeits- bzw. Dienstleistungen gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, für eine Ausführung an Werktagen von Mo-Fr 9.00 – 17.00 Uhr. Arbeiten, die außerhalb dieser Zeiten erbracht werden, berechnen wir mit folgenden Zuschlägen

Werktags (Mo - Fr) :

 17.00 bis 19.00 Uhr 25 % Zuschlag
 19.00 bis 22.00 Uhr 50 % Zuschlag
 22.00 bis 09.00 Uhr 100 % Zuschlag

 

Samstags:

 09.00 bis 17.00 Uhr 50 % Zuschlag
 17.00 bis 24.00 Uhr 100 % Zuschlag
 00.00 bis 09.00 Uhr 100 % Zuschlag

 

Sonntags und an Feiertagen:

 00.00 bis 24.00 Uhr 100 % Zuschlag

 

Wünscht der Besteller nach Erhalt der Rechnung eine Umschreibung der Rechnung, insbesondere auf einen anderen Adressaten etc., stellt Hammerle IT-Solutions hierfür eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 15,00 in Rechnung. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Hammerle IT-Solutions im Einzelfall geringerer Aufwand entstanden ist.

Gutscheine: Gutscheine können nicht in bar ausbezahlt werden. Dienstleistungsgutscheine können nicht für den Kauf von Hardware eingelöst werden. Es kann pro Auftrag/Bestellung maximal ein Gutschein eingelöst werden. Eine Summierung verschiedener Gutscheine ist ausgeschlossen. Ein Gutschein kann nur einmal pro Person, einmal pro Bestellung oder nur einmal pro Zeitraum eingelöst werden. Aktionsgutscheine können nicht nachträglich mit einer noch nicht versandten Bestellung verbunden werden.

Versandkosten (inkl. MWST)
Sollten Sie einen Versand per Post bzw. Express Mail Service wünschen berechnen wir folgende Kosten:

Gewicht
Post
EMS (express)
Paket bis 2 kg
5,58
10,18
Paket bis 4 kg
6,58
12,18
Paket bis 8 kg
8,18
15,28
Paket bis 12 kg
10,78

18,28

Paket bis 20 kg
13,88

25,38

Paket bis 31,5 kg
18,08

37,58

Nachnahmeentgelt: 4,50
Versicherung: 1% des auf volle Hundert aufgerundeten Warenwerts; mindestens jedoch 5€.

Die oben angegebenen Versandkosten gelten nur für einen Versand innerhalb Österreich. Falls Sie einen Versand ins Ausland wünschen so können Sie die Kosten gerne bei uns anfragen!

4. LIEFERUNG
Die angegebenen Liefertermine sind keine Festtermine. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Zustellung entweder durch die Post oder geeignete Transportunternehmen zu Lasten des Kunden. Teillieferungen sind zulässig. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Für Kosten, die dem Auftraggeber durch eine verzögerte Lieferung anfallen, ist Hammerle IT-Solutions schad- und klaglos zu halten. Zwischenverkäufe sind vorbehalten.

Wird ein Liefertermin um mehr als 15 Tage überschritten und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens 5 Tagen verstrichen, so kann der Auftraggeber mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten.

Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Pandemie, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechung sowie sonstige störende Ereignisse entbinden Hammerle IT-Solutions für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten; dauern sie länger als 30 Tage, ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind auch in diesem Fall ausgeschlossen.

Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder erkennbar werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in der Auftragshöhe als fraglich erscheinen lassen, ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekannt werden fehlender Kreditwürdigkeit unterbrochen und beginnen nach Zahlung bzw. Erbringung der Sicherstellung neu zu laufen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist A-4274 Schönau im Mühlkreis.

Transporte im Zusammenhang mit Probebestellungen oder anlässlich der Inanspruchnahme von Gewährleistung bzw. Garantie zu Hammerle IT-Solutions und zurück sowie alle anderen Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers, sofern nicht schriftlich anders lautende Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Hammerle IT-Solutions oder Lieferanten vorliegen.

Beanstandungen aus Transportschäden, Liefermängel und Beschädigungen hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Lieferung beim Transportunternehmen und Hammerle IT-Solutions mittels eingeschriebenen Briefes zu melden.

Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt.

Hammerle IT-Solutions ist berechtigt, bei Annahmeverzug des Käufers die Ware auf dessen Rechnung freihändig zu verkaufen.

Bei Lieferengpässen hat Hammerle IT-Solutions das Recht, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber, die bestellten Artikel durch gleichwertige oder bessere Ersatzartikel auszutauschen, sofern keine Mehrkosten für den Auftraggeber entstehen.

Auslieferung von Software:
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart erfolgt die Auslieferung von individuell für den Kunden angefertigter Software durch Hammerle IT-Solutions als Direktinstallation am Webserver bzw. am Gerät des Auftraggebers. Bei Betriebssystemen, Antivirenprogrammen und Standardsoftware, welche von Hammerle IT-Solutions bezogen werden, erfolgt die Auslieferung nicht in Form einer Installation durch Hammerle IT-Solutions am gewünschten Gerät des Kunden, sondern als Übergabe des Softwarepakets an den Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall selbst für die Installation der Software verantwortlich. Auf Wunsch nehmen wir jedoch gerne, gegen einen entsprechenden Aufpreis, die Installation am gewünschten Endgerät des Kunden vor.

5. ZAHLUNG
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum - ohne jeden Abzug (auch kein Skonto-Abzug) - bar oder eingelangt auf ein Konto von Hammerle IT-Solutions zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Werden vom Kunden unberechtigterweise Skonti abgezogen oder sonstige Abzüge vorgenommen, so gerät der Kunde mit dem Fehlbetrag automatisch ohne weitere Aufforderung in Verzug. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, nach Lieferung oder Leistung jeder einzelnen Einheit Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Bemängelungen zurückzubehalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen jedweder Art - ausgenommen rechtskräftig zuerkannte Forderungen - gegen Forderungen von Hammerle IT-Solutions aufzurechnen. Zahlungen des Auftraggebers werden zuerst auf Zinsen, Spesen und Kosten und sodann auf den ältesten Teil der Forderungen - auch wenn diese auf anderen Verträgen beruhen - angerechnet. Eine gegenteilige Widmung des Auftraggebers ist unwirksam.

6. ZAHLUNGSVERZUG, ZINSEN
Bei Zahlungsverzug ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5%-Punkten über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank sowie Mahnspesen zu verrechnen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, Hammerle IT-Solutions die Mahn- und Inkassospesen des Kreditschutzverbandes von 1870 oder eines anderen vergleichbaren Institutes zu ersetzen. Darüber hinaus ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Auftraggeber den Verzug behoben hat, sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf.

Im Falle von Teilzahlungen tritt bei Verzug mit einer Ratenzahlung Terminverlust ein. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der firmenmäßigen Zeichnung durch Hammerle IT-Solutions. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

7. FRISTEN UND TERMINE
Verbindliche Termine für Lieferungen oder Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Hammerle IT-Solutions.

Eine vereinbarte Frist für Lieferungen oder Leistungen (Lieferfrist) beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Hammerle IT-Solutions liegen, verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit; dies gilt auch bei Streiks und Aussperrung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nacherfüllung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Frist ist der Besteller berechtigt, Hammerle IT-Solutions eine angemessene weitere Frist zu setzen. Die weitere Frist muss mindestens 14 Tage betragen. Wird die Leistung bis zum Ablauf der weiteren Frist nicht bewirkt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern es auf den Zeitpunkt der Abnahme ankommt, insbesondere für die Fälligkeit einer Vergütung, den Beginn der Gewährleistungsverjährung oder den Gefahrenübergang, steht es der Abnahme gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb von 14 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

8. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen, Mahnkosten und anderen Kosten) bleibt die Ware im uneingeschränkten Eigentum von Hammerle IT-Solutions. Zahlt der Auftraggeber mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst mit der Einlösung dieser Papiere als abgedeckt. Hat der Auftraggeber mehrere - auch zeitlich auseinander fallende - Geschäfte abgeschlossen, so ist Hammerle IT-Solutions bei Verzug mit der Zahlung aus einem dieser Verträge berechtigt, unter Aufrechterhaltung des Vertrages die Herausgabe und sicherungsweise Übereignung der Ware zu verlangen und diese bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen sicherzustellen. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Pflichten, ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Verträge sofort die Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen und deren weiteren Gebrauch zu untersagen. Weiters kann die sicherungsweise Übertragung - auch bereits vollständig bezahlter - von Hammerle IT-Solutions bezogener Ware verlangt und diese bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen sichergestellt werden. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde sowie wenn der Auftraggeber seine Zahlungen an Hammerle IT-Solutions faktisch eingestellt hat oder seine Gläubiger an ihn wegen eines außergerichtlichen Vergleichs herantreten. Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein noch nicht als Rücktritt vom Vertrag, vielmehr ist hierfür eine abgesonderte Erklärung von Hammerle IT-Solutions erforderlich. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten für die ordnungsgemäße Lagerung und Instandhaltung (Wartung und Reparatur) der Vorbehaltsware zu sorgen. Alle durch die Geltendmachung der Rechte von Hammerle IT-Solutions aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes räumt uns der Auftraggeber nach unserem Rücktritt vom Vertrag schon jetzt einen unwiderruflich ungehinderten Zugang zu seinem Grundstück bzw. seinen Betriebsgebäuden oder der Lagerstelle ein. Ein gerichtlicher Titel ist hierzu nicht erforderlich.

9. SOFTWARE und Webdesign
Die Lieferung von individueller Software, Webdesign oder damit kombinierte Produktpakete erfolgt, wenn nicht anders angegeben, spätestens 4 Monate, nach einlagen, aller für den Auftrag relevanten Daten.

Zusätzlich zu den Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend - soweit im folgenden keine davon abweichenden Bestimmungen vorgesehen sind - die von der Bundeskammer der Gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Unternehmensberatung und Datenverarbeitung hierfür empfohlenen "allgemeinen Bedingungen".

Diese können Sie hier einsehen:
Betreiberdienstleistungen in der Informationstechnologie
Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten
Verkauf und Lieferung von Softwaresupport Leistungen

10. WIDERRUFS- UND RÜCKGABERECHT
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, und zwar im Falle von Warenlieferungen innerhalb von sieben Werktagen (wobei der Samstag nicht als Werktag zählt) nach Eingang der Ware, im Falle wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der ersten Teillieferung und im Falle von Dienstleistungen innerhalb von sieben Tagen nach Vertrags-Schluss. Für Verbraucherkunden die nicht aus Österreich sind gewähren wir ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen. Für Dienstleistungen sowie für bereits erbrachte Arbeitsleistungen besteht kein Rücktrittsrecht sofern, mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber Hammerle IT-Solutions, Mehrfeld 4, 4274 Schönau im Mühlkreis zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Dienstleistungen, deren vereinbarungsgemäße Ausführung gegenüber dem Konsumenten innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss beginnt, sämtliche Komplettsysteme, die nach individuellen Wünschen des Kunden von uns speziell angefertigt wurden (Built to Order) sowie Software, die vom Auftraggeber entsiegelt wurde.

Sofern der Besteller nicht zum Widerruf und zur Rückgabe der Ware berechtigt ist, ist eine Rückgabe oder ein Umtausch mangelfreier Ware grundsätzlich ausgeschlossen. Stimmt Hammerle IT-Solutions im Einzelfall einer Rücknahme oder einem Umtausch gleichwohl zu, stellt Hammerle IT-Solutions eine Handlinggebühr in Höhe von 20% des Verkaufspreises in Rechnung. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass im Einzelfall eine geringere Handlinggebühr angemessen wäre.

Bei Waren ist der Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 100 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 100 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

11. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE
Mängelrügen jedweder Art, insbesondere hinsichtlich der Menge und der Güte der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt und daraus abgeleitete Schadensersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss schriftlich und eingeschrieben innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein geltend gemacht werden. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen.
Transportschäden müssen sofort in geeigneter Form und nachweisbar festgehalten werden. Nach Veräußerung der Ware sowie im Falle irgendwelcher Änderungen an der Ware ohne Wissen und/oder Zustimmung von Hammerle IT-Solutions sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden jedenfalls ausgeschlossen. Generell ausgeschlossen sind diese Ansprüche auch bei Kauf der alleinigen Software ohne die entsprechend vorgeschlagene Hardware.
Bei berechtigten Mängelrügen wird Hammerle IT-Solutions unter Ausschluss aller weitergehenden Forderungen des Kunden nach Wahl von Hammerle IT-Solutions entweder Ersatzlieferungen leisten, den Mangel beheben oder Gutschrift für die beanstandete Ware erteilen. Ersatzlieferungen erfolgen stets nur ab Lager gegen Berechnung der aktuellen Manipulations- und Versandspesen.
Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden. Sendungen an Hammerle IT-Solutions werden nur frei akzeptiert.

Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, leistet Hammerle IT-Solutions für die Dauer der gesetzlichen Frist Gewähr, dass die gelieferten fabrikneuen Waren frei von Bearbeitungs- und Materialfehlern sind. Allfällige auf Mängeln beruhende Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die Inanspruchnahme von Gewährleistung und Garantie ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch falsche Bedienung oder Handhabung verursacht wurden, an Geräten unsachgemäße Eingriffe vorgenommen oder in denen keine Originalersatzeile und/oder Zubehör verwendet wurden, an Geräten keine Typenschilder (mit der Seriennummer des Herstellers) angebracht sind. Bei Verwendung fremden Verbrauchsmaterials (insbesondere Toner, Trommeln etc.), beim Einbau von Teilen fremder Herkunft und bei Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten von fremder Seite, sieht sich Hammerle IT-Solutions außerstande, Gewähr zu leisten, sofern der Auftraggeber nicht beweist, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist. Beginn der Gewährleistungsfrist bzw. einer allfälligen Garantiefrist ist das Lieferdatum der Ware an den Auftraggeber. Erfüllungsort der Gewährleistung bzw. eines Garantieanspruchs ist die von Hammerle IT-Solutions entsprechend der Richtlinien der Hersteller genannte Servicestelle. Für technische Artikel gelten ergänzend die jeweils beigefügten Garantiebestimmungen. Stellt sich bei technischen Artikeln, die während der Garantiezeit eingeschickt werden, heraus, dass eine Reparatur unwirtschaftlich oder nicht möglich ist, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, Ihnen einen gleichwertigen, neuen Artikel zu schicken oder den vollen Kaufpreis gutschreiben.

Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen. Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Das selbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Aufragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind.
Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger, Typenräder, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten. Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird.

12. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
Hammerle IT-Solutions haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Hammerle IT-Solutions haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden aus positiver Vertragsverletzung oder entgangenem Gewinn.

Der Besteller ist in geeigneter Form zur Datensicherung verpflichtet. Die Haftung bei Datenverlust beschränkt sich auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherheitskopien die verlorenen Daten auf der Anlage wiederherzustellen. Eine weitere Haftung für Datenverlust wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Werden Installationen oder Inbetriebnahmen auf Systemen des Kunden gewünscht, die betrieblich verwendet werden, so ist uns eine Einverständniserklärung der Geschäftsleitung des Kunden vorzulegen.

In jedem Fall wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine Installation den Ausfall eines Rechners zur Folge haben kann, sowie eine Neuinstallation des selbigen nötig machen kann. Da dieser Umstand nie auszuschließen ist, wird insbesondere die Haftung wegen Verlust der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus erwachsenden Folgeschäden ausgeschlossen.

Die Haftung für schriftlich zugesicherte Eigenschaften nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Hammerle IT-Solutions auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Hammerle IT-Solutions. Gegenüber Unternehmern haftet Hammerle IT-Solutions bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Der Ersatz von Folgeschäden und entgangenen Gewinns ist bei leichter Fahrlässigkeit generell ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Verzuges) und aus unerlaubter Handlung.

Der Besteller ist verpflichtet, Schäden, für die Hammerle IT-Solutions nach den vorstehenden Bestimmungen aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Hammerle IT-Solutions die Möglichkeit einzuräumen, den Schaden und dessen Ursachen zu untersuchen. Ferner ist der Besteller verpflichtet, auf Verlangen von Hammerle IT-Solutions innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen des Schadens vom Vertrag zurücktritt oder Schadensersatz statt der Lieferung oder Leistung verlangt oder auf der Lieferung oder Leistung besteht.

13. PRODUKTHAFTUNG
Die gelieferten Waren bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, den Hammerle IT-Solutions -eigenen Vorschriften über die Behandlung des Produktes - insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen - und sonstigen Hinweisen erwartet werden kann. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, sind die Ersatzpflichten von Hammerle IT-Solutions für aus dem Produkthaftungsgesetz abgeleitete Ansprüche aus Sachschäden, die der Kunde als Unternehmer erleidet, und Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen von Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§9 Produkthaftungsgesetz). Sollte der Kunde Kenntnis von Fehlern des Produktes im Sinne des Produkthaftungsgesetzes erhalten, ist er zur unverzüglichen Bekanntgabe dieser Fehler an Hammerle IT-Solutions unter Angabe von näheren Details über den Erwerb des Produktes bei Hammerle IT-Solutions (Datum, Lieferschein, Lizenznummer, Rechnungsnummer, usw.) verpflichtet. Im Falle der Weiterveräußerung des Produktes an einen Wiederverkäufer verpflichtet sich der Kunde, den Verzicht gemäß §9 Produkthaftungsgesetz sowie die oben erwähnten Verpflichtungen zur unverzüglichen Fehlermeldung und zur Mitteilung über Ansprüche von Geschädigten an seinen Käufer zu überbinden und diesen wiederum in gleicher Weise zur Weiterüberbindung zu verpflichten. Für den Fall, dass eine solche Überbindung unterbleiben sollte, verpflichtet sich der Kunde, Hammerle IT-Solutions hinsichtlich aller Ersatzansprüche, die Hammerle IT-Solutions aus der Produkthaftung gegenüber Unternehmern treffen und hinsichtlich aller das Produkt betreffenden Ersatzansprüche vollkommen schad- und klaglos zu halten sowie zum Ersatz aller Kosten, die Hammerle IT-Solutions im Zusammenhang mit einer verschuldensunabhängigen Haftung entstehen.

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.


14. ABTRETUNGSVERBOT
Ansprüche des Bestellers dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden.

15. VERTRAGSRÜCKTRITT
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftragnehmer bei Verschulden des Auftraggebers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Wahl des Auftragnehmers einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

16. AUFRECHNUNG
Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.

17. HÖHERE GEWALT
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.

18. LEIHGERÄTE, PROBESTELLUNGEN
Leihgeräte und Geräte, die als Probestellung geliefert wurden, können nur in Originalverpackung inklusive aller Bedienungsanleitungen, Kabel, Software und sonstigem Zubehör zurückgenommen werden. Sie sind entweder zum vereinbarten Zeitpunkt, ist ein Rückgabetermin nicht vereinbart worden, nach Erreichung des Zweckes der Zurverfügungstellung, unverzüglich an Hammerle IT-Solutions zurückzustellen. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, die Annahme zu verweigern und den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen Preis samt Verzugszinsen seit dem Tag der Übergabe in Rechnung zu stellen oder nach Rücknahme Schadenersatz (volle Genugtuung) zu begehren. Bei nicht fristgerechter Rückgabe ist Hammerle IT-Solutions berechtigt ein monatliches Benützungsentgelt in der Höhe von 1/12 des Verkaufspreises für jedes angefangene Monat des Verzuges zu begehren. Jedenfalls ist Hammerle IT-Solutions dazu berechtigt, die Herausgabe zu begehren.

19. DATENSCHUTZ
Hammerle IT-Solutions verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gemäß § 20 einzuhalten.

Der Auftraggeber willigt ein, dass alle Daten der gegenständlichen Geschäftsbeziehung gespeichert und elektronisch verarbeitet werden.

Ferner willigt der Auftraggeber bis auf Widerruf ein, dass sein Logo und der Firmenwortlaut auf der Webseite von Hammerle IT-Solutions angebracht bzw. verwendet werden darf.

Hammerle IT Solutions und der Auftraggeber vereinbaren über Einzelheiten des Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Sie besteht solange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird.

Hammerle IT-Solutions wird das Recht eingeräumt, seine Auftraggeber in einer Referenzliste zu führen und eine kurze Projektbeschreibung zu veröffentlichen.

Für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, übernimmt Hammerle IT-Solutions keine Haftung.

20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. Hammerle IT-Solutions. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Pregarten als vereinbart, außer es wird mit dem ausländischen Auftraggeber eine Schiedsvereinbarung getroffen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.

 

Stand / zuletzt geändert am 02.01.2024