AGB
1. ALLGEMEINES Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Besteller i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von Hammerle IT-Solutions sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Lediglich für die Lieferung von Software gelten ergänzend - soweit im folgenden keine davon abweichenden Bestimmungen vorgesehen sind - die von der Bundeskammer der Gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Unternehmensberatung und Datenverarbeitung hierfür empfohlenen "allgemeinen Bedingungen", die bei Hammerle IT-Solutions jederzeit eingesehen bzw. angefordert werden können. Von den hiermit vereinbarten Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von Hammerle IT-Solutions firmenmäßig gezeichnet sind. Diese Bedingungen sind für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit Hammerle IT-Solutions verbindlich, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen - wenn nicht auf andere Weise - so durch Annahme der Ware oder Leistung. Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers sind rechtsunwirksam, auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Einkaufsbedingungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. Auftraggebers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle nach Vertragsabschluss zustande kommenden Änderungs- oder Ergänzungsaufträge. 2. ANGEBOTE, BESTELLUNGEN, VERTRAGSABSCHLUSS Bestellungen bedürfen der Schriftform. Hammerle IT-Solutions ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung an den Besteller erklärt werden. Druck- und Schreibfehler sind für Hammerle IT-Solutions nicht verbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Bestellt der Verbraucher Waren oder Leistungen auf elektronischem Wege, wird Hammerle IT-Solutions den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Hammerle IT-Solutions. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Hammerle IT-Solutions zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer von Hammerle IT-Solutions. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 3. PREISE Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle von Hammerle IT-Solutions generell angegebenen Preise sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich. Aufträge sind verbindlich solange der Vorrat reicht. Irrtümer und Lagerfehlbestände vorbehalten. Sämtliche Preise, auch jene für Dienstleistungen ergeben sich aus der gültigen Auftragsbestätigung, ansonsten aus der am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preisliste. Dem Besteller entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Versand oder die Übergabe von Erstaufträgen erfolgt ausschließlich per Nachname oder Vorauskassa bzw. gegen Barzahlung. Eine Zahlung per Rechnung ist nur dann möglich, wenn diese im Angebot mit uns vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt wurde. Preisliste ab 01.01.2024:
Grundsätzliches Anfahrt(Reisekosten): Wir berechnen 1,25€ pro Kilometer. Kosten für Übernachtung: Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, übernimmt der Kunde die Kosten für die Übernachtung. Alle Preise verstehen sich exklusive Material und zzgl. der gesetzlichen MwSt. Statt Preise stellen unsere bisherigen Preise dar. Preise gültig bis auf Widerruf. Für Arbeiten, bei denen mit erheblichem Aufwand zu rechnen ist, bieten wir ihnen gerne auch eine Pauschale an. Angebotene Preise für Arbeits- bzw. Dienstleistungen gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, für eine Ausführung an Werktagen von Mo-Fr 9.00 – 17.00 Uhr. Arbeiten, die außerhalb dieser Zeiten erbracht werden, berechnen wir mit folgenden Zuschlägen: Werktags (Mo - Fr) :
Samstags:
Sonntags und an Feiertagen:
Wünscht der Besteller nach Erhalt der Rechnung eine Umschreibung der Rechnung, insbesondere auf einen anderen Adressaten etc., stellt Hammerle IT-Solutions hierfür eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 15,00 in Rechnung. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Hammerle IT-Solutions im Einzelfall geringerer Aufwand entstanden ist. Gutscheine: Gutscheine können nicht in bar ausbezahlt werden. Dienstleistungsgutscheine können nicht für den Kauf von Hardware eingelöst werden. Es kann pro Auftrag/Bestellung maximal ein Gutschein eingelöst werden. Eine Summierung verschiedener Gutscheine ist ausgeschlossen. Ein Gutschein kann nur einmal pro Person, einmal pro Bestellung oder nur einmal pro Zeitraum eingelöst werden. Aktionsgutscheine können nicht nachträglich mit einer noch nicht versandten Bestellung verbunden werden. Versandkosten (inkl. MWST)
Nachnahmeentgelt: 4,50 Die oben angegebenen Versandkosten gelten nur für einen Versand innerhalb Österreich. Falls Sie einen Versand ins Ausland wünschen so können Sie die Kosten gerne bei uns anfragen! 4. LIEFERUNG Wird ein Liefertermin um mehr als 15 Tage überschritten und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens 5 Tagen verstrichen, so kann der Auftraggeber mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Pandemie, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations- und Transportunterbrechung sowie sonstige störende Ereignisse entbinden Hammerle IT-Solutions für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten; dauern sie länger als 30 Tage, ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder erkennbar werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in der Auftragshöhe als fraglich erscheinen lassen, ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie zu verlangen und im Weigerungsfall ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekannt werden fehlender Kreditwürdigkeit unterbrochen und beginnen nach Zahlung bzw. Erbringung der Sicherstellung neu zu laufen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist A-4274 Schönau im Mühlkreis. Transporte im Zusammenhang mit Probebestellungen oder anlässlich der Inanspruchnahme von Gewährleistung bzw. Garantie zu Hammerle IT-Solutions und zurück sowie alle anderen Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers, sofern nicht schriftlich anders lautende Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Hammerle IT-Solutions oder Lieferanten vorliegen. Beanstandungen aus Transportschäden, Liefermängel und Beschädigungen hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Lieferung beim Transportunternehmen und Hammerle IT-Solutions mittels eingeschriebenen Briefes zu melden. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Hammerle IT-Solutions ist berechtigt, bei Annahmeverzug des Käufers die Ware auf dessen Rechnung freihändig zu verkaufen. Bei Lieferengpässen hat Hammerle IT-Solutions das Recht, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber, die bestellten Artikel durch gleichwertige oder bessere Ersatzartikel auszutauschen, sofern keine Mehrkosten für den Auftraggeber entstehen. Auslieferung von Software: 5. ZAHLUNG 6. ZAHLUNGSVERZUG, ZINSEN Im Falle von Teilzahlungen tritt bei Verzug mit einer Ratenzahlung Terminverlust ein. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der firmenmäßigen Zeichnung durch Hammerle IT-Solutions. Vorauszahlungen werden nicht verzinst. 7. FRISTEN UND TERMINE Eine vereinbarte Frist für Lieferungen oder Leistungen (Lieferfrist) beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Hammerle IT-Solutions liegen, verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit; dies gilt auch bei Streiks und Aussperrung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, ist Hammerle IT-Solutions berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nacherfüllung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Frist ist der Besteller berechtigt, Hammerle IT-Solutions eine angemessene weitere Frist zu setzen. Die weitere Frist muss mindestens 14 Tage betragen. Wird die Leistung bis zum Ablauf der weiteren Frist nicht bewirkt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern es auf den Zeitpunkt der Abnahme ankommt, insbesondere für die Fälligkeit einer Vergütung, den Beginn der Gewährleistungsverjährung oder den Gefahrenübergang, steht es der Abnahme gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb von 14 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. 8. EIGENTUMSVORBEHALT Zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes räumt uns der Auftraggeber nach unserem Rücktritt vom Vertrag schon jetzt einen unwiderruflich ungehinderten Zugang zu seinem Grundstück bzw. seinen Betriebsgebäuden oder der Lagerstelle ein. Ein gerichtlicher Titel ist hierzu nicht erforderlich. 9. SOFTWARE und Webdesign Zusätzlich zu den Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend - soweit im folgenden keine davon abweichenden Bestimmungen vorgesehen sind - die von der Bundeskammer der Gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Unternehmensberatung und Datenverarbeitung hierfür empfohlenen "allgemeinen Bedingungen". Diese können Sie hier einsehen: 10. WIDERRUFS- UND RÜCKGABERECHT Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber Hammerle IT-Solutions, Mehrfeld 4, 4274 Schönau im Mühlkreis zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Dienstleistungen, deren vereinbarungsgemäße Ausführung gegenüber dem Konsumenten innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss beginnt, sämtliche Komplettsysteme, die nach individuellen Wünschen des Kunden von uns speziell angefertigt wurden (Built to Order) sowie Software, die vom Auftraggeber entsiegelt wurde. Sofern der Besteller nicht zum Widerruf und zur Rückgabe der Ware berechtigt ist, ist eine Rückgabe oder ein Umtausch mangelfreier Ware grundsätzlich ausgeschlossen. Stimmt Hammerle IT-Solutions im Einzelfall einer Rücknahme oder einem Umtausch gleichwohl zu, stellt Hammerle IT-Solutions eine Handlinggebühr in Höhe von 20% des Verkaufspreises in Rechnung. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass im Einzelfall eine geringere Handlinggebühr angemessen wäre. Bei Waren ist der Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 100 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 100 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. 11. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, leistet Hammerle IT-Solutions für die Dauer der gesetzlichen Frist Gewähr, dass die gelieferten fabrikneuen Waren frei von Bearbeitungs- und Materialfehlern sind. Allfällige auf Mängeln beruhende Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die Inanspruchnahme von Gewährleistung und Garantie ist ausgeschlossen, wenn Schäden durch falsche Bedienung oder Handhabung verursacht wurden, an Geräten unsachgemäße Eingriffe vorgenommen oder in denen keine Originalersatzeile und/oder Zubehör verwendet wurden, an Geräten keine Typenschilder (mit der Seriennummer des Herstellers) angebracht sind. Bei Verwendung fremden Verbrauchsmaterials (insbesondere Toner, Trommeln etc.), beim Einbau von Teilen fremder Herkunft und bei Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten von fremder Seite, sieht sich Hammerle IT-Solutions außerstande, Gewähr zu leisten, sofern der Auftraggeber nicht beweist, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist. Beginn der Gewährleistungsfrist bzw. einer allfälligen Garantiefrist ist das Lieferdatum der Ware an den Auftraggeber. Erfüllungsort der Gewährleistung bzw. eines Garantieanspruchs ist die von Hammerle IT-Solutions entsprechend der Richtlinien der Hersteller genannte Servicestelle. Für technische Artikel gelten ergänzend die jeweils beigefügten Garantiebestimmungen. Stellt sich bei technischen Artikeln, die während der Garantiezeit eingeschickt werden, heraus, dass eine Reparatur unwirtschaftlich oder nicht möglich ist, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, Ihnen einen gleichwertigen, neuen Artikel zu schicken oder den vollen Kaufpreis gutschreiben. Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der 12. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ Der Besteller ist in geeigneter Form zur Datensicherung verpflichtet. Die Haftung bei Datenverlust beschränkt sich auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherheitskopien die verlorenen Daten auf der Anlage wiederherzustellen. Eine weitere Haftung für Datenverlust wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Installationen oder Inbetriebnahmen auf Systemen des Kunden gewünscht, die betrieblich verwendet werden, so ist uns eine Einverständniserklärung der Geschäftsleitung des Kunden vorzulegen. In jedem Fall wird der Kunde darauf hingewiesen, dass eine Installation den Ausfall eines Rechners zur Folge haben kann, sowie eine Neuinstallation des selbigen nötig machen kann. Da dieser Umstand nie auszuschließen ist, wird insbesondere die Haftung wegen Verlust der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus erwachsenden Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung für schriftlich zugesicherte Eigenschaften nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Hammerle IT-Solutions auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Hammerle IT-Solutions. Gegenüber Unternehmern haftet Hammerle IT-Solutions bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Der Ersatz von Folgeschäden und entgangenen Gewinns ist bei leichter Fahrlässigkeit generell ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Verzuges) und aus unerlaubter Handlung. Der Besteller ist verpflichtet, Schäden, für die Hammerle IT-Solutions nach den vorstehenden Bestimmungen aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Hammerle IT-Solutions die Möglichkeit einzuräumen, den Schaden und dessen Ursachen zu untersuchen. Ferner ist der Besteller verpflichtet, auf Verlangen von Hammerle IT-Solutions innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen des Schadens vom Vertrag zurücktritt oder Schadensersatz statt der Lieferung oder Leistung verlangt oder auf der Lieferung oder Leistung besteht. 13. PRODUKTHAFTUNG Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
15. VERTRAGSRÜCKTRITT 16. AUFRECHNUNG 17. HÖHERE GEWALT 18. LEIHGERÄTE, PROBESTELLUNGEN 19. DATENSCHUTZ Der Auftraggeber willigt ein, dass alle Daten der gegenständlichen Geschäftsbeziehung gespeichert und elektronisch verarbeitet werden. Ferner willigt der Auftraggeber bis auf Widerruf ein, dass sein Logo und der Firmenwortlaut auf der Webseite von Hammerle IT-Solutions angebracht bzw. verwendet werden darf. Hammerle IT Solutions und der Auftraggeber vereinbaren über Einzelheiten des Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Sie besteht solange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird. Hammerle IT-Solutions wird das Recht eingeräumt, seine Auftraggeber in einer Referenzliste zu führen und eine kurze Projektbeschreibung zu veröffentlichen. Für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, übernimmt Hammerle IT-Solutions keine Haftung. 20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Stand / zuletzt geändert am 02.01.2024 |